Das Pickerl, offiziell bekannt als die §57a-Überprüfung, ist in Österreich Pflicht für alle zugelassenen Fahrzeuge. Doch viele Autofahrer wissen nicht genau, wann die nächste Überprüfung fällig ist — oder was passiert, wenn man die Frist versäumt. Wir erklären es Ihnen klar und verständlich.

Was ist das Pickerl überhaupt?

Die §57a-Überprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugprüfung, bei der ein autorisierter Betrieb kontrolliert, ob Ihr Fahrzeug den geltenden Sicherheits- und Umweltstandards entspricht. Geprüft werden unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Reifen, Abgasanlage und die allgemeine Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Wann muss das Pickerl erneuert werden?

Für die meisten PKW gilt: Das erste Pickerl ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig. Danach alle zwei Jahre. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, Taxis, Bussen und Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gelten kürzere Intervalle — in der Regel jährlich. Den genauen Termin finden Sie auf der Begutachtungsplakette an Ihrer Windschutzscheibe. Dort sind Monat und Jahr der nächsten fälligen Überprüfung eingetragen.

Was passiert, wenn Sie das Pickerl versäumen?

Fahren Sie ohne gültiges Pickerl, riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe. Außerdem kann es im Schadensfall zu Problemen mit Ihrer Kfz-Versicherung kommen — insbesondere wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher war. Ein abgelaufenes Pickerl ist also nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch ein ernstes finanzielles Risiko.

Wie läuft die Überprüfung bei Auto-Graber ab?

Bei uns in Steinach am Brenner können Sie Ihren Termin zur §57a-Überprüfung unkompliziert vereinbaren. Unsere erfahrenen Techniker prüfen Ihr Fahrzeug gründlich und teilen Ihnen direkt mit, ob alles in Ordnung ist oder ob Mängel behoben werden müssen. Kleinere Mängel können wir in vielen Fällen sofort vor Ort beheben, sodass Sie nicht ein zweites Mal anreisen müssen.

Unser Tipp:

Tragen Sie den Termin Ihres nächsten Pickerls in Ihren Kalender ein — am besten einen Monat im Voraus, damit Sie ausreichend Zeit haben, einen Termin zu buchen und eventuelle Reparaturen erledigen zu lassen. Ein verkehrssicheres Fahrzeug schützt nicht nur Sie, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Haben Sie Fragen zur §57a-Überprüfung oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind gerne für Sie da.

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